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Vorgründerberatung

Zuschüsse für Unternehmens-Coaching

Der BONUS für Ihren Unternehmenserfolg

Ob Gründung, Wachstum oder Stabilisierung, in jeder Unternehmensphase gibt es Situationen, in denen Fachexpertise benötigt wird:

Optimierung eines Businessplans

Aufsetzen einer Finanzierungsstrategie

Verbesserung der Organisationsstruktur

Erarbeitung einer Wachstumsstrategie

Unterstützung bei Digitalisierungsvorhaben

Regelung der Unternehmensnachfolge

Internationalisierung von Geschäftsfeldern oder

Antragstellung für die Teilnahme an einem Europäischen Forschungs-, Innovations- oder Technologieprogramm

Beratung durch erfahrene Coaches

Coaching BONUS unterstützt Existenzgründungen und Unternehmen mit Zuschüssen zu betriebswirtschaftlichem Coaching durch ausgewählte, qualifizierte Beraterinnen und Berater. Sie bringen umfassende Branchenerfahrungen sowie ein breites Netzwerk in die Beratung ein.

Hier geht es zu unserem Coach-Pool.

Die ersten beiden Coaching-Tage sind eigenanteilsfrei

Bei Erstantrag sind die ersten beiden Coaching-Tage eigenanteilsfrei. Alle weiteren Tage werden für Unternehmen, die bis zu 5 Jahre am Markt sind, mit 80% gefördert und für Unternehmen, die mehr als 5 Jahre am Markt sind, mit 50% von Netto-Honorar des Coaches bezuschusst.

Eine genaue Übersicht der Zuschüsse finden Sie hier.

Gefördert werden:

Unternehmen oder Gründungen mit ausgeprägtem innovativen Technologiegehalt

Unternehmen der Kreativwirtschaft

Internationalisierungsvorhaben und Nachfolgeregelungen werden branchenoffen auch für das produzierende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen gefördert.

Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA

Seit Anfang 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen Förderung unternehmerischen Know-hows fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung”, „Gründercoaching Deutschland”, „Turn-Around-Beratung” und „Runder Tisch” zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die neue Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Für junge Unternehmen ist vor der Antragstellung ein Gespräch bei einem Regionalpartner des BAFA (für Berlin: ihk-berlin und hwk-berlin) zu führen.

Coaching BONUS

Für junge, wachstumsorientierte Unternehmen (mit Schwerpunkt für technologieorientierte bzw. kreative Unternehmen) gewährt der Coaching BONUS der IBB Zuschüsse für individuelles Coaching sowie ein umfangreiches Seminarangebot.

BBB Start

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg bietet ein kostenloses begleitendes Beratungsprogramm BBB Start an, dass sich an Existenzgründer/-innen mit BBB-Bürgschaft richtet.

Alle Förderkriterien des Coaching BONUS auf einen Blick

Gefördert werden konkret definierte Coaching-Vorhaben zur erfolgreichen Bearbeitung betriebswirtschaftlicher Aufgaben und Fragestellungen mit Fokus auf die Qualifizierung der Unternehmer_innen sowie der Existenzgründer_innen bzw. der Unternehmen. Nicht förderfähig sind Beratungsaufträge, bei denen ein Werk (z. B. ein Gutachten) vereinbart wird.

Bitte beachten Sie, dass nur Honorare von ausgewählten Coaches, die anhand sachorientierter Kriterien durch die IBB Business Team GmbH gewählt werden, förderfähig sind.

Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie in der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin.

KMU-Kriterien der EU

Das geförderte Coaching darf nur zugunsten sogenannter KMU (kleiner und mittlerer Unternehmen), entsprechend der KMU-Kriterien der EU, gewährt werden:

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter_innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter_innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter_innen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. EUR haben.

De-minimis-Beihilfe

Das Programm unterliegt den Bestimmungen der De-minimis-Regelung.

Die Förderung des Coachings ist eine „De-minimis“-Beihilfe gemäß der Beihilferegelungen der Europäischen Union Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 1088 EG-Vertrag.

Die Coaching-Förderung als „De-minimis“- Beihilfe kann nur dann durchgeführt werden, wenn innerhalb von 3 Steuerjahren 200.000 EUR als Gesamtbetrag solcher Beihilfen nicht überschritten werden.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Der Firmensitz/eine Betriebsstätte des zu fördernden Unternehmens muss in Berlin sein.

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Die gesicherte Finanzierung des Projektes ist in geeigneter Form nachzuweisen.

Rechnungen im Rahmen des Vorhabens sind unbar zu begleichen bzw. Zahlungen unbar vorzunehmen und die entsprechenden Belege (z. B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.